Inkasso
Inkasso
Wir sprechen bei der Bearbeitung eines Inkassoauftrags immer von vier verschiedene Phasen.
- Außergerichtlich
- Mahnverfahren
- Klageverfahren
- Zwangsvollstreckung
Bonität / Titelüberwachnung
Sollte eine Realisierung Ihrer Forderung in der Zwangsvollstreckung nicht möglich sein, bieten wir die Überwachung Ihrer Forderungen an. In regelmäßigen Abständen werden Informationen über die Bonität des Schuldners eingeholt. Bei Bonitätsverbesserung werden wir erneut Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Gerne übernehmen wir auch die Überwachung älterer Titel, damit keine Verjährung eintritt.
Außergerichtlich
Wenn wir einen Inkassoauftrag bekommen, versuchen wir die Forderung außergerichtlich einzutreiben. Das geht sowohl schriftlich als auch telefonisch. Wenn es notwendig ist, bemühen wir uns in dieser Phase auch um eine Zahlungsvereinbarung.
Mahnverfahren
Wenn der Schuldner außergerichtlich keine Zahlung leistet, ist der nächste Schritt, das Einleiten eines Mahnverfahren, um aus dem dadurch erhaltenen Titel die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner zu betreiben.
Klageverfahren
Wenn der Schuldner das existieren einer Forderung bestreitet und im Mahnverfahren Widerspruch einlegt, kommt es zum Klageverfahren.
Zwangsvollstreckung
Wenn Sie im Mahn- oder Klageverfahren einen Titel erstritten haben, können Sie mit diesem Titel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner einleiten.